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WELCHE KOSTEN KOMMEN AUF MICH ZU?

Allgemeines:

Als gerichtlich zugelassener Rentenberater -und damit Rechtsdienstleister- orientieren sich meine Gebühren grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem darin enthaltenen Vergütungsverzeichnis.

Beratungsleistungen sind höchst individuell. Um eine faire Kostenkalkulation zu gewährleisten, ist zur Klärung des Kostenrahmens ein Vorgespräch erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass Termine mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden müssen. Für nicht rechtzeitig abgesagte Termine wird pauschal ein Ausfallhonorar in Höhe der maximalen Erstberatungsgebühr (zzgl. ges. MwSt.) in Rechnung gestellt.



Wissenswertes:

Meine Gebühren bzw. Honorare gelten als Werbungskosten und sind somit von der Steuer absetzbar (Schreiben vom Bundesministerium der Finanzen - IV B5 - S2255 - 286/97).

Im Übrigen ist es möglich, dass Rechtsschutzversicherungen die Kosten für eine Rechtsberatung, das Widerspruchsverfahren und/ oder Klageverfahren übernehmen. Die Kostenübernahme ist jedoch abhängig vom versicherten Leistungsumfang. In der Regel lässt sich dies durch einen Anruf unter Nennung der Versicherungsnummer klären.

©2020 Rentenberatung Heires

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